Berufs- und Ehrenordnung
der Dolmetscher*innen und Übersetzer*innen für
- Deutsche Gebärdensprache
- Deutsche Schriftsprache
- Fremdgebärdensprachen
- Internationale Gebärden
des Bundesverbandes der
GebärdensprachdolmetscherInnen Deutschlands e.V. (BGSD)
Präambel
Gehörlose Menschen¹ bilden
in Deutschland eine kulturelle und sprachliche
Minderheit. Sie haben das Recht auf volle und
gleichberechtigte Teilhabe in allen Bereichen der
Gesellschaft. Dolmetscher*innen und Übersetzer*innen
(D/Ü)², die sich dieser Berufs- und Ehrenordnung
verpflichten, erkennen dieses Recht an und setzen sich
im Rahmen ihrer Tätigkeit für die Umsetzung ein. Sie
achten dabei u.a. das Grundgesetz der Bundesrepublik
Deutschland, die UN-Behindertenrechtskonvention und das
Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz.
D/Ü sind sich ihrer Verantwortung und der Notwendigkeit
einer flexiblen, selbstverantwortlichen und
reflektierten Ausgestaltung ihres beruflichen Handelns
bewusst.
Ziele der Berufs- und Ehrenordnung sind
- die Qualität der beruflichen Tätigkeit von D/Ü
sicherzustellen;
- das ethisch einwandfreie Verhalten von D/Ü zu fördern;
- das Ansehen des Berufsstandes zu wahren und zu
verbessern.
Sie formuliert Leitlinien, Werte und Standards für
ethische Entscheidungen, welche die D/Ü als Berufsethos
selbstverpflichtend annehmen.
Zielgruppe der Berufs- und Ehrenordnung sind hörende und
taube D/Ü für Deutsche Gebärdensprache, Deutsche
Schriftsprache, Fremdgebärdensprachen, Internationale
Gebärden. Die Gültigkeit ist auszuweiten auf angehende
D/Ü in Ausbildung sowie Praktikant*innen.
D/Ü streben in ihrer Tätigkeit stets ein hohes Maß an
Integrität¹ an.
Das berufliche Handeln von D/Ü wird dabei von folgenden,
dieser Berufs- und Ehrenordnung zugrundeliegenden Werten
geleitet:
1. Professionalität
2. Gleichbehandlung und Respekt
3. Allparteilichkeit
4. Verschwiegenheit
5. Kompetenz und Qualifikation
6. Kollegialität
7. Untadelige Auftragsabwicklung
8. Schutz des Berufsstandes
1. Professionalität
D/Ü arbeiten
professionell.
Sie sind kompetent, sachkundig und qualifiziert. Sie
treffen Entscheidungen in beruflichen Kontexten
gewissenhaft und übernehmen Verantwortung für diese. D/Ü
sind fähig zur Reflexion ihrer Entscheidungen und ihres
beruflichen Handelns. Sie verhalten sich der jeweils
spezifischen Dolmetschsituation angemessen.
Anmerkungen
für die Praxis: Die
Unterschiedlichkeit der Dolmetschsituationen erfordert
ein hohes Maß an Flexibilität und Reflexion von Seiten
des D/Ü. So ist insbesondere in schulischen,
beratenden oder therapeutischen Kontexten wichtig sich
der eigenen der jeweiligen Situation angemessenen
Rollenausgestaltung als D/Ü bewusst zu sein und keine
weiteren Rollen und Funktionen wie die des
Co-Therapeuten/der Co-Therapeutin oder des
Co-Lehrers/der Co-Lehrerin anzunehmen.
D/Ü streben eine treue und gewissenhafte
Verdolmetschung/Übersetzung an.
Anmerkungen
für die Praxis: Diese
ist angemessen, wenn sie Inhalt und Mitteilungsabsicht
möglichst klar wiedergibt, an Zielsprache, Zielperson,
Zielkultur und Einsatzsituation angepasst ist und die
Form sowie die stilistischen Eigenschaften des
Senders/ der Senderin berücksichtigt. Eine
vollständige Verdolmetschung/Übersetzung ist nicht mit
einer wörtlichen Übersetzung zu verwechseln.
D/Ü üben ihre Tätigkeit nach bestem Wissen und Gewissen
aus. Sie dürfen nicht wissentlich falsch dolmetschen
oder übersetzen. Fehler, derer sie gewahr werden,
korrigieren sie bzw. machen sie in angemessener Weise
transparent.
Anmerkungen
für die Praxis: Je
nach Situation kann es möglich sein, Fehler zu
korrigieren oder notwendig sein, sie allen oder auch
nur den in dem Fall relevanten Beteiligten gegenüber
transparent zu machen. Wichtig ist, dass durch Fehler
des D/Ü möglichst niemandem Nachteile entstehen.
D/Ü manipulieren Arbeitssituationen nicht für den
persönlichen Vorteil oder Gewinn. Sie dürfen keinen
Nutzen aus vertraulichen Informationen ziehen, die sie
im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit erhalten.
Anmerkungen
für die Praxis: D/Ü
nötigen oder drängen Kund*innen oder
Vermittlungsagenturen nicht ihre Leistung in Anspruch
zu nehmen. Eine Manipulation zum eigenen Vorteil wäre
zum Beispiel eine absichtliche Verlängerung eines
Termins oder eine Lenkung des Gesprächs für den
eigenen Informationsgewinn. Vertrauliche
Informationen, die der D/Ü zum eigenen Vorteil nutzen
könnte, sind beispielsweise Informationen bzgl.
lukrativer Bankgeschäfte oder Verkaufsangebote, die
der D/Ü selbst nutzen möchte. Sind diese Informationen
öffentlich zugänglich, besteht kein Problem. Auch
bewerben sie in einem Auftrag keine Dienstleistungen
außerhalb des Tätigkeits- und Aufgabenspektrums von
D/Ü, wie zum Beispiel angebotenen Nebentätigkeiten
oder Dienstleistungsangebote von Freund*innen und
Verwandten.
2. Gleichbehandlung und Respekt
D/Ü begegnen in
Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit allen beteiligten
Personen mit Würde und Respekt.
D/Ü diskriminieren niemanden. Sie respektieren die
Individualität, das Recht auf Selbstbestimmung, die
Kultur und die Autonomie aller beteiligten Personen, mit
denen sie arbeiten.
Anmerkungen
für die Praxis: D/Ü
diskriminieren niemanden aufgrund von Herkunft,
Sprache, Hautfarbe, ethnischer Zugehörigkeit,
Behinderung, Geschlecht, Alter, sexueller
Orientierung, Religion, persönlichen Überzeugungen,
Tätigkeiten und Gewohnheiten, sozialem Status oder
aufgrund anderer Aspekte.

3. Allparteilichkeit
D/Ü verhalten sich
allparteilich.
Sie streben danach die getätigten Äußerungen, Anliegen
und Erwartungen aller beteiligten Parteien zu verstehen
und zu vermitteln, ohne diese zu beeinflussen. Dies
erfordert innere Flexibilität, Empathie und die
Fähigkeit eigene Belange zurückzustellen.
Anmerkungen
für die Praxis: Ziel
ist es, die Botschaften und den Inhalt im Hinblick auf
die Intention des Sprechers/der Sprecherin zu
übertragen und sich dabei sprachlich an die
Bedürfnisse des Empfängers/der Empfängerin der
Botschaften anzupassen. D/Ü stellen die eigenen
Belange zurück und unterlassen es Botschaften und
Äußerungen aus subjektiven Überlegungen und
Überzeugungen zu verändern.
D/Ü sind gehalten, Missverständnisse und falsche
kulturelle Schlussfolgerungen aufzuklären.
Anmerkungen
für die Praxis: In
manchen Settings kann es angemessen sein über
Wirkungsweisen der Kommunikation, kulturelle Aspekte
oder den Interpretationsprozess an sich zu
informieren, auf die Kommunikationssituation
betreffende Möglichkeiten hinzuweisen und
diesbezügliche Empfehlungen zu geben. Die D/Ü
konzentrieren ihre Stellungnahmen und Äußerungen auf
den Themenbereich des Dolmetschens und damit
verbundene Themen wie z.B. sprachliche und kulturelle
Informationen.
4. Verschwiegenheit
D/Ü sind
verschwiegen.
D/Ü schützen inhaltliche Informationen aus ihren
Einsätzen und die Daten aller beteiligten Personen.
Anmerkungen
für die Praxis: Dies
gilt für alle Formen der Datenhandhabung sowohl in
digitaler als auch in Papierform. Maßnahmen zum
Datenschutz sind zum Beispiel das Vernichten von
vertraulichen Unterlagen, die Unterbringung in einem
abschließbaren Schrank und die Verwendung und
Speicherung von elektronischen Daten unter
Berücksichtigung der Datensicherheit. D/Ü geben das
für ihre Tätigkeit zur Verfügung gestellte Material
nicht an Dritte weiter und verwenden es nur für die
Zwecke, für die es ihnen anvertraut wurde (z.B. zur
Vorbereitung).
Dies gilt auch über das Ende eines Einsatzes hinaus und
gegenüber Personen, die bereits Kenntnis von den
betreffenden Informationen haben.
Anmerkungen
für die Praxis: Hat
eine Person schon Kenntnis von einem Sachverhalt, war
allerdings nicht im Rahmen des Einsatzes des D/Ü
anwesend, gibt der D/Ü dennoch keine Informationen
bzgl. des bereits bekannten Sachverhalts an diese
Person weiter oder spricht mit ihr über diesen. Dies
gilt nicht, wenn die Betroffenen bzw. ihre
gesetzlichen Vertreter*innen diesem ausdrücklich
zustimmen. Mit dem Begriff „Betroffene/r“ ist der/die
Inhaber*in der vertraulichen Daten gemeint:
Beispielsweise im medizinischen Zusammenhang der
Patient/die Patientin oder der Arzt/die Ärztin, im
betrieblichen Zusammenhang der Mitarbeitende oder der
Betrieb bzw. die Geschäftsführung.
Die Verschwiegenheit kann durch das Gesetz, Grundsätze
der Rechtsprechung sowie durch Zustimmung der
Betroffenen bzw. ihrer gesetzlichen Vertreter*innen
entfallen.
Anmerkungen
für die Praxis: D/Ü
haben z.B. vor Gericht kein Zeugnisverweigerungsrecht.
Die Verschwiegenheit kann somit durch ein Gericht
aufgehoben werden – der D/Ü muss dort aussagen.
Die Verschwiegenheit kann, insbesondere mit
Einverständnis der Betroffenen bzw. ihrer gesetzlichen
Vertreter*innen, für folgende Zwecke eingeschränkt
werden: Aus- und Fortbildung, Supervision, kollegiale
Beratung, Information von anderen am Einsatz beteiligten
D/Ü. Alle Personen, die Informationen erhalten,
unterliegen nach außen hin der Verpflichtung zur
Verschwiegenheit vollumfänglich.
Anmerkungen
für die Praxis: Daten
und Informationen sowie Personen sollen so weit wie
möglich geschützt werden. Hier gilt der Grundsatz: so
viel wie nötig, so wenig und so anonym wie möglich.
Die Informationen werden nur zielgerichtet
weitergegeben: zur Optimierung der Dolmetsch- und
Übersetzungsqualität, zur Weiterentwicklung der
beruflichen Kompetenzen, zur Verbesserung der
(Selbst-)Reflexion, zur Verringerung von physischen
und psychischen Belastungen etc.

5. Kompetenz und Qualifikation
D/Ü sind kompetent
und qualifiziert.
D/Ü verfügen über Fähigkeiten und Fertigkeiten in ihren
Arbeitssprachen, notwendiges Sach- und Fachwissen,
soziokulturelle Kenntnisse sowie translatorische
Fähigkeiten. Sie besitzen einen Berufsabschluss als D/Ü.
Sie berücksichtigen aktuelle theoretische und praktische
Erkenntnisse in ihrer Arbeit und nehmen an
Weiterbildungen teil. D/Ü zeichnen sich durch die
Fähigkeit zur (Selbst-) Reflexion aus.
Anmerkungen
für die Praxis: Möglichkeiten
zur Weiterbildung um Kenntnisse und Fertigkeiten
stetig zu erweitern und die Dolmetschkompetenzen zu
verbessern, sind z.B. Veranstaltungen in der
Gehörlosengemeinschaft, Fachliteratur, Fort- und
Weiterbildungsangebote, Vorträge und Konferenzen sowie
Supervisionen oder Mentoring. Viele Landesverbände der
Dolmetscher*innen für Gebärdensprache bieten bereits
Fort- und Weiterbildungen an und haben eine
Weiterbildungsverpflichtung für ihre Mitglieder
eingeführt.
6. Kollegialität
D/Ü verhalten sich
respektvoll, solidarisch und kooperativ im Umgang mit
Kolleg*innen, Studierenden und Praktikant*innen.
Sie zeigen taktvolle Zurückhaltung bzgl. der Beurteilung
der Leistung und des Verhaltens von Kolleg*innen. Kritik
an einer fehlerhaften Arbeit oder an vermeintlich
unangemessenem Verhalten ist ohne Schärfe, konstruktiv
und zunächst gegenüber der betroffenen Person
vorzubringen.
Beschäftigen D/Ü freiberufliche oder angestellte
Kolleg*innen als Mitarbeitende, sollte dies nach den
Grundsätzen dieser Berufs- und Ehrenordnung erfolgen.
D/Ü enthalten sich jeglicher Form des unlauteren
Wettbewerbs und aller Maßnahmen, die geeignet sind
Kolleg*innen aus einem Auftrag zu verdrängen.
Anmerkungen
für die Praxis: Beispiele
für unlauteren Wettbewerb und genannte Maßnahmen sind
das planmäßige und gezielte Unterbieten der üblichen
Honorarsätze; künstliches Hochtreiben von Honoraren;
vergleichende Werbung oder eine negative, gegenüber
Dritten geäußerte Beurteilung von Kolleg*innen. D/Ü,
die in Ausnahmefällen ihre Dienstleistungen in Form
von Tauschhandel oder pro bono zur Verfügung stellen,
dürfen damit nicht dem Berufsstand schaden oder die
berufliche Existenz von Kolleg*innen gefährden. Sie
sind sich darüber bewusst, dass ihre Berufsausübung,
ob pro bono oder vergütet, Auswirkungen auf ihre und
die Integrität der Berufsgruppe hat.

7. Untadelige Auftragsabwicklung
D/Ü streben stets
eine untadelige Auftragsabwicklung an.
Sie treffen vor Beginn der Tätigkeit klare
Vereinbarungen zu Inhalt und Art des Auftrags, sowie zur
Leistung und Gegenleistung. Ihr Auftreten ist
angemessen, sie streben nach Zuverlässigkeit in der
Korrespondenz.
Anmerkungen
für die Praxis: Hierzu
gehören u.a. Pünktlichkeit, respektvoller Umgang mit
allen Beteiligten sowie die Erstellung korrekter
Angebote und Rechnungen. Auch sollte die Kleidung
situationsangemessen sein und den D/Ü nicht unnötig in
den Fokus der Beteiligten rücken.
D/Ü akzeptieren Aufträge nur dann, wenn sie davon
ausgehen, dass
- sie über angemessene
Qualifikationen und notwendige sachliche und
sprachliche Kenntnisse in allen Arbeitssprachen
verfügen oder sich im Rahmen der Vorbereitung
verschaffen können.
- sie sich im Rahmen
ihrer Tätigkeit gemäß dieser Berufs- und Ehrenordnung
verhalten können.
- der Auftrag sie
psychisch und physisch unbeschadet lässt.
Anmerkungen
für die Praxis: Vor
psychischen und physischen Schäden schützen
beispielsweise Informationen zu Inhalt, Art und Dauer
des Auftrags sowie zur Vorbereitung auf den Einsatz,
die Arbeit im Team mit zwei oder mehr D/Ü (wenn
notwendig), Wahrung der Allparteilichkeit, angemessene
Pausen innerhalb des Einsatzes sowie insgesamt gute
Arbeitsbedingungen.
D/Ü lehnen Aufträge ab, die ihre Fähigkeiten und
Fertigkeiten übersteigen oder sie in einen tatsächlichen
oder wahrgenommenen Interessenkonflikt bringen.
Ergibt sich ein Interessenkonflikt oder ein anderer
triftiger Grund für den Rücktritt von einem Auftrag oder
muss ein Auftrag, nach Auftragsannahme abgebrochen
werden, so machen D/Ü die Gründe transparent und
erarbeiten mit den relevanten Beteiligten eine mit dem
Vertragsrecht konforme Lösung.
Anmerkungen
für die Praxis: Interessenkonflikte
können zum Beispiel durch eine starke, persönliche,
inhaltliche oder emotionale Betroffenheit oder
übermäßige einseitige Parteilichkeit entstehen. Dann
ist eine treue und gewissenhafte
Verdolmetschung/Übersetzung und eine allparteiliche
Haltung nicht mehr möglich. Triftige Gründe für einen
Rücktritt bzw. Abbruch des Auftrags sind
beispielsweise: Krankheit, Todes- oder Notfall in der
Familie, gravierend veränderte Auftragsbedingungen, zu
hohe unvorhersehbare psychische oder physische
Belastungen durch die Tätigkeit etc.
8. Schutz des Berufsstandes
D/Ü wahren und
pflegen das Ansehen ihres Berufsstandes.
Sie erbringen ihre Leistung ungeachtet von Druck oder
Einflussnahme von Außen. Weisungen des Auftraggebers
können einen Verstoß gegen die Berufs- und Ehrenordnung
nicht rechtfertigen.
Anmerkungen
für die Praxis: Dies
bedeutet, dass D/Ü sich in allen Belangen die
Dolmetschsituation betreffend so verhalten, dass das
Ansehen des Berufsstandes nicht gefährdet wird. Sie
wahren beispielsweise trotz Anfragen von Dritten ihre
Verschwiegenheit.
D/Ü fördern im Rahmen ihrer fachlichen und persönlichen
Möglichkeiten den beruflichen Nachwuchs.
Anmerkungen
für die Praxis: Dies
kann z.B. in Form von Hospitations- oder
Dolmetschpraktika erfolgen, durch Unterstützung junger
oder neuer Kolleg*innen oder beispielsweise durch
Tätigkeiten in der Lehre. Praktikant*innen sollten
nach Rücksprache mit allen oder den in diesem
Zusammenhang relevanten Beteiligten zu Einsätzen
mitgenommen werden.
D/Ü sind dafür verantwortlich, Verstöße gegen die
Berufs- und Ehrenordnung oder unprofessionelles
Verhalten oder daraus resultierende Umstände auf
professionelle Weise zu diskutieren und aufzulösen.
Anmerkungen
für die Praxis: Am
besten erfolgt dies als Erstes mit den betroffenen
Personen in einem direkten und sachlichen Austausch.
Sollte die Klärung ohne Unterstützung nicht gelingen,
können D/Ü externe Unterstützung in Form von
Mediation, Supervision, Beratung etc. hinzuziehen.
Sie übernehmen die Verantwortung für die Qualität ihrer
Tätigkeit, unterlassen falsche oder ungenaue Äußerungen
bezüglich ihrer beruflichen Kompetenzen, Ausbildung,
Erfahrungen oder Abschlüsse.
Die Regelungen dieser Berufs- und Ehrenordnung gelten
auch für angestellt tätige D/Ü, soweit sich aus dem
Arbeitsvertrag und der arbeitsrechtlichen
Weisungsbefugnis des Arbeitgebers nicht etwas anderes
ergibt.
In
Kraft treten
Diese Berufs- und Ehrenordnung für oben genannte D/Ü
wurde am 11.11.2018 von der Bundesversammlung des
Bundesverbandes der GebärdensprachdolmetscherInnen
Deutschlands e.V. verabschiedet. Sie löst die bisher
gültige Berufs- und Ehrenordnung für
Gebärdensprachdolmetscher/innen und Übersetzer/innen vom
08.12.1995 ab. Sie wurde in Zusammenarbeit mit den
einschlägigen Verbänden wie dem Deutschen
Gehörlosen-Bund e.V. und Institutionen des Berufsstandes
in Deutschland entwickelt und soll in regelmäßigen
Abständen überarbeitet werden.
Begriffsdefinitionen
Gehörlose
Menschen/Gehörlosengemeinschaft: „Gehörlose
sind (…) [Menschen], die vorzugsweise in Gebärdensprache
kommunizieren und sich der Gebärdensprachgemeinschaft
und ihrer reichen Kultur zugehörig fühlen.“ (Deutscher
Gehörlosen-Bund e.V.). Gemeint sind hier
taube/gehörlose, schwerhörige und taubblinde Menschen.
Integrität ist
hier gemeint als moralisch einwandfreies, ehrbares und
rechtschaffenes Verhalten im Sinne der Gesellschaft.
Gleichzeitig meint es die Übereinstimmung des
persönlichen Wertesystems und der persönlichen Ideale
mit dem eigenen Reden und Handeln. Die Integrität und
Würde der Mitmenschen wird dabei geachtet und möglichst
nicht verletzt.
Professionell ist
u.a. gleichzusetzen mit „fachmännisch, kompetent,
sachkundig, qualifiziert“ (Duden, 2017).
Professionalität bedeutet nicht, perfekte Ergebnisse zu
erzielen. Professionalität heißt vielmehr, in der Lage
zu sein, eine Strategie für eine Handlung gezielt
auszuwählen und diese Wahl begründen zu können, diese
Entscheidung zu reflektieren und das Ergebnis der
Reflexion für Revision und Erweiterung des vorhandenen
Wissens zu nutzen. (S. Kögel, 2003, „Betrachtung zur
Gestaltung professionellen Handelns von
Gebärdensprachdolmetschern vor dem Hintergrund der
gesellschaftlichen Funktion von Professionen und
Professionalisierungsprozessen“)
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